Wenn Sie ein Seminar, eine Fortbildung oder ein Coaching bei mir besuchen wollen,
gibt es verschiedene Möglichkeiten bei geringem Einkommen, öffentliche Zuschüsse zu erhalten. Bei Interesse erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Stelle über die Förderchancen spezifisch für Sie und Ihre Situation. Ich bin gerne behilflich bzw. gebe meine Erfahrungen und mein Wissen gerne weiter.
Zuschüsse zu Weiterbildung und Coaching
Für Berufstätige (Angestellte und Selbstständige):
Bildungsprämie:
Seit Januar 2010 gibt es verbesserte Förderbedingungen einer Fortbildung für Berufstätige (auch Selbstständige!) durch die Bildungsprämie.
Sie können bis zu 500 € Zuschuss pro Jahr zu einer Weiterbildung Ihrer Wahl erhalten. Vorraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen des Vorjahres nicht höher als 25.600 € (alleinstehend) bzw. 51.200 € (verheiratet) war. Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden! D.h. Fortbildungsangebot heraussuchen, sich noch nicht anmelden, sondern Kontakt mit der Prämienberatungsstelle in Bremen aufnehmen, dort genehmigen lassen, dann beim Bildungsanbieter anmelden!
Kontakt: VHS Bremen, Frau Reisch, Breitenweg 2, 28195 Bremen,Tel. 0421/361 196 77, Hanna.Reisch@VHS-Bremen.de
WeGebAU:
(Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen). Das Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit hat zum Ziel, bestimmten Beschäftigten Weiterbildungen durch Förderleistungen zu ermöglichen. Die Agentur für Arbeit übernimmt bei Mitarbeitern über 45 Jahren die Lehrgangskosten und die Reisekosten, für geringqualifizierte Mitarbeiter wird, neben der Übernahme der Lehrgangs- und Reisekosten, auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt! Neu ist in 2010: Zurzeit können Qualifizierungskosten für alle Beschäftigten unabhängig von Alter und Betriebsgröße übernommen werden, wenn der Berufsabschluss oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung mind. vier Jahre oder länger zurück liegt.
Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A053-Rehabilitanden/Allgemein/Arbeitgeberinformationen-Foerderung-der-.html
Individuelle Weiterbildung in Niedersachesn (IwiN):
Förderung von Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Informationen unter: www.iwin-niedersachsen.de
Für Selbstständige/ ExistenzgründerInnen:
Es gibt verschiedene Fördertöpfe um Beratung und Coaching in der Gründungs- und der Nachgründungsphase finanziert zu bekommen. Die bekanntesten sind:
Coaching Geld bei Existenzgründung
von der Agentur für Arbeit (ca. 1000 € im Jahr )
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Berufsorientierung/Durchstarten-Existenzgruendung.pdf
Coaching Geld bei Gründung aus ALG II
von Seiten der BagIS
www.bagis.de/cm/_uploaded/existens-flyer-fertig4.pdf
Gründercoaching Deutschland der KfW-Bank
www.kfw.de, www.gruender-coaching-deutschland.de
RKW Bremen
Beratung und Förderung für Existenzgründer/-innen
www.rkw-bremen.de
B.E.G.IN – BremerExistenzGründungsInitiative
Gründungscoaching Niedersachsen der N-Bank
Für Erwerbslose:
Ich erlebe immer häufiger, dass Erwerbslose (Bezug von ALG I oder II) sehr unkompliziert 10 Coaching Stunden gefördert bekommen. Dafür muss in einem Gespräch mit der/dem Sachbearbeiter/in danach gefragt und konkret der Coachingwunsch bei mir geäußert werden. Ich helfe in konkreten Fällen gerne weiter.
Es ist unter Umständen auch eine Förderung von Seminaren oder Einzelcoaching über die sogenannte Einzelförderung möglich. (nach §§ 48 ff. SGB III) Sie können Ihre/n Sachbearbeiter/in danach fragen.
(Der Bildungsgutschein für Erwerbslose gilt i.d.R. nur für von der Agentur für Arbeit oder der BAGIS zertifizierte Bildungsmaßnahmen!)
Dennoch habe ich erlebt, dass EmpfängerInnen von ALG II ganz unkompliziert von der BAGIS in Bremen die Kosten meiner Seminare/ Einzelcoaching erstattet bekommen haben.
Grundsätzlich gilt: Immer erst fragen und einen Antrag stellen, dann erst Seminar oder Coaching besuchen! Es gibt kein Recht auf Zuschüsse, es sind alles “Kann-Leistungen”.
Eine hilfreiche Übersicht über finanzielle Hilfen seitens der Agentur finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/nn_26254/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Hilfen-Nav.html
Weitere Informationen rund um Beruf, Weiterbildung und Existenzgründung
Fortbildungen finden
Größte bundesweite Übersicht bietet die KURS- Datenbank auf der Arbeitsamt Homepage.
Trainingsmaßnahmen
bis zu 12 Wochen pro Jahr möglich, auch gestückelt.
Es können Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.
Eine Übersicht der aktuellen Trainingsmaßnahmen sollte es bei den Sachbearbeitern der Agentur für Arbeit bzw. der BAGIS und auf deren Homepages geben.
Bildungsgutscheine
für Erwerbslose für Trainingsmaßnahmen, Fortbildung und Umschulung. Gilt in der Regel für 3 Monate, der Bildungsträger kann selbst gewählt werden. Kontingente begrenzt! Kann-Leistung.
Selbst gewählte Praktika sind bei Erwerbslosigkeit möglich.
Bis zu 12 Wochen im Jahr. Evtl. auch Übernahme von Fahrt- und Unterbringungskosten. Praktikumsplatz suchen und mit SachbearbeiterIn verhandeln.
Individuell organisierte betriebliche Fortbildung
Betrieb/Träger finden, mit SachbearbeiterIn vereinbaren. Bis zu 1 Jahr dort arbeiten/lernen und weiter Arbeitslosengeld I oder II beziehen
Gründungszuschuss für Gründerinnen aus ALG I – Bezug
(ersetzt Ich-AG und Überbrückungsgeld!)
9 Monate ALGI plus 300€, anschl. werden noch 6 Monate die 300€ gezahlt. Bewilligt wird seit Dezember 2011 nur noch nach Ermessen, wenn eine fachkundige Stelle das Konzept geprüft hat. Der Rechtsanspruch ist leider zurückgenommen worden.
Einstiegsgeld für Gründerinnen aus ALG II – Bezug
Für ein halbes Jahr wird der Gründerin die Regelleistung plus 172, 50 € gewährt. Bsp. Alleinstehende: 345 € + Miete 300 € + 172,50 € ergibt 817, 50 €. Dafür werden alle Einkommen gegen gerechnet. Betriebsausgaben können pauschal zu 20% angerechnet werden. Verlängerung auf Antrag in Sonderfällen bis zu 24 Monaten möglich.
Eingliederungszuschüsse (EGZ) und Chance 50plus
Für Berufsrückkehrerinnen und Menschen über 50 kann der Arbeitgeber im ersten halben Jahr und bis zu 3 Jahren einen Zuschuss von 50% des Lohnes erhalten. Kann helfen eine Stelle zu erhalten – bei der bremer und bremerhavender arbeit bzw. AfA nachfragen und Betrieb suchen!
Haftungsausschluss:
Ich bemühe mich um die Aktualität obiger Informationen, kann aber keine Garantie für die Gültigkeit übernehmen! Bitte informieren Sie sich immer selbst bei den angegeben Stellen, ob eine Förderung/ ein Zuschuß für Sie möglich ist!
