“Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie nicht, sondern weil wir sie nicht wagen, sind sie schwierig.”
Lao Tse

Wenn Sie an einer Fortbildung bei mir teilnehmen wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten Zuschüsse zu erhalten. Infos siehe weiter unten.
(Grundsätzlich leider nicht annehmen kann ich Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit; das gilt ebenso für Coaching Anfragen nach AVGS!!)
Bei Interesse erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Stelle über die Förderchancen spezifisch für Sie und Ihre Situation. Ich bin gerne behilflich bzw. gebe meine Erfahrungen und mein Wissen gerne weiter. Rufen Sie mich im Zweifel an, wenn Sie Fragen haben.

Weitere Möglichkeiten kostengünstig an meinen Fortbildungen/ Coaching teilzunehmen:
Oftmals zahlen Arbeitgeber die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen. Fragen Sie nach! Ich biete außerdem bei eigenen Fortbildungen einen ermäßigten Platz an und brauche jeweils eine Assistenz, die mir mit Kaffee & Co hilft und deswegen günstiger teilnehmen kann. Bitte melden Sie sich also, wenn Sie teilnehmen wollen und Ihnen der Preis zu hoch erscheint – wir finden schon eine Lösung!!

Grundsätzlich gilt:

Immer erst fragen und rechtzeitig einen Antrag stellen, dann erst Fortbildung besuchen! Es gibt kein Recht auf Zuschüsse, es sind alles “Kann-Leistungen”.

Zuschüsse zu Weiterbildung

Für Berufstätige (Angestellte und Selbstständige):

Bildungsprämie: Achtung leider ist die Förderphase abgelaufen! Mal sehen, welches Nachfolgemodell es geben wird?

Für Selbstständige/ ExistenzgründerInnen:

Bremer Weiterbildungsscheck:

Unternehmensförderung zur Weiterbildung von Beschäftigten in Betrieben bis 50 Mitarbeitenden. Sie können also auch als Kleinstbetrieb (Soloselbstständig) bis zu 500 € Zuschuss pro Jahr zu einer beruflichen Weiterbildung Ihrer Wahl erhalten. (max, 50% der TN-Gebühr). Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!
D.h. Fortbildungsangebot heraussuchen, sich noch nicht anmelden, (aber reservieren und vorab anfragen, ob der Gutschein angenommen wird!) sondern Kontakt mit der Beratungsstelle in Bremen aufnehmen, dort genehmigen lassen, dann beim Bildungsanbieter anmelden!
Kontakt: Landesagentur für berufliche Weiterbildung Bremen, Telefon 0421 168 891-26, roswitha.bahr@involas.com, www.labew-bremen.de
Aktuelle Infos zum Bremer Weiterbildungsscheck
Ich nehme den Weiterbildungsscheck für meine Fortbildungen an!

Es gibt verschiedene Fördertöpfe um Beratung und Coaching in der Gründungs- und der Nachgründungsphase finanziert zu bekommen. Die bekanntesten sind:

Förderung rund um die Gründung aus ALG I

Informationen unter: Infos zum Gründungszuschuss

Förderung rund um die Gründung aus ALG II

Informationen unter: Infos zum Einstiegsgeld

Start-Haus Bremen

Beratung und Förderung für Existenzgründer/-innen
www.starthaus-bremen.de

RKW Bremen

Beratung und Förderung für Unternehmer:innen
www.rkw-bremen.de

Gründungscoaching Niedersachsen der N-Bank

Informationen unter: Website IHK Niedersachsen Förderprogramme

Weitere Informationen rund um Beruf, Weiterbildung und Erwerbslosigkeit

Fortbildungen finden

Größte bundesweite Übersicht bietet die KURS- Datenbank auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Berufliche Weiterbildung in Bremen

Die Landesagentur für berufliche Weiterbildung
https://www.labew-bremen.de/team/

Trainingsmaßnahmen

bis zu 12 Wochen pro Jahr möglich, auch gestückelt. Es können Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Eine Übersicht der aktuellen Trainingsmaßnahmen sollte es bei den Sachbearbeitern der Agentur für Arbeit bzw. der BAGIS und auf deren Homepages geben.

Bildungsgutscheine

für Erwerbslose für Trainingsmaßnahmen, Fortbildung und Umschulung. Gilt in der Regel für 3 Monate, der Bildungsträger kann selbst gewählt werden. Kontingente begrenzt! Kann-Leistung.

Selbst gewählte Praktika sind bei Erwerbslosigkeit möglich.

Bis zu 12 Wochen im Jahr. Evtl. auch Übernahme von Fahrt- und Unterbringungskosten. Praktikumsplatz suchen und mit SachbearbeiterIn verhandeln.

Individuell organisierte betriebliche Fortbildung

Betrieb/Träger finden, mit SachbearbeiterIn vereinbaren. Bis zu 1 Jahr dort arbeiten/lernen und weiter Arbeitslosengeld I oder II beziehen

Haftungsausschluss:

Ich bemühe mich um die Aktualität obiger Informationen, kann aber keine Garantie für die Gültigkeit übernehmen! Bitte informieren Sie sich immer selbst bei den angegeben Stellen, ob eine Förderung/ ein Zuschuss für Sie möglich ist!

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